Allgemeine Geschäftsbedingungen
SB Trading & Consulting, Inhaber Sascha Busch, Coloniastraße 12, 53332 Bornheim, mit dem Angebot Feierabendpilot – im Folgenden „Feierabendpilot“. Stand: November 2026.
1. Geltungsbereich, nur für Unternehmer
Diese Bedingungen gelten für alle Leistungen von Feierabendpilot. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, also an Personen und Gesellschaften, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Verträge mit Verbrauchern schließt Feierabendpilot nicht. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Feierabendpilot ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
2. Erstgespräch, Kostenrahmen und Vertragsschluss
Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Der Kostenrahmen, den der Kunde auf der Website zusammenstellt und per Mail erhält, ist ein unverbindliches Angebot; er begründet noch keinen Vertrag. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot von Feierabendpilot nach dem Erstgespräch in Textform (zum Beispiel per E-Mail) annimmt.
3. Leistungen
Feierabendpilot richtet beim Kunden Abläufe ein, in denen KI-Werkzeuge Entwürfe vorbereiten – etwa Antworten auf Anfragen, Angebote, Antworten auf Bewertungen, Belegablage oder Rechnungsentwürfe. Umfang und Inhalt der einzelnen Module ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Website und dem angenommenen Angebot. Feierabendpilot schuldet die sorgfältige Einrichtung der beschriebenen Module, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg oder eine bestimmte Zeitersparnis.
Keine Steuer- und Rechtsberatung. Feierabendpilot erbringt keine Hilfe in Steuersachen und keine Rechtsdienstleistungen. Belege werden ausgelesen, benannt, abgelegt und aufgelistet; Buchen, Kontieren und steuerliche Beurteilung bleiben beim Steuerberater des Kunden. Fragen des Datenschutzes, des Wettbewerbs- oder Vertragsrechts klärt der Kunde mit seinen Beratern.
Rechtliche Inhalte. Erstellt Feierabendpilot Entwürfe mit rechtlichem Bezug – etwa Impressum, Datenschutzerklärung, Pflichtangaben, Textbausteine für Angebote oder Rechnungen, Eckpunktelisten oder Rohentwürfe von Verträgen –, geschieht das nach bestem Wissen als Vorarbeit für die Berater des Kunden. Die Verantwortung für die rechtliche Richtigkeit und Zulässigkeit liegt beim Kunden. Er lässt diese Inhalte vor der Verwendung abschließend und vollumfänglich von einem Rechtsanwalt bzw. Steuerberater prüfen. Für die rechtliche Richtigkeit solcher Entwürfe übernimmt Feierabendpilot keine Gewähr; die Haftung richtet sich nach Ziffer 10.
4. Freigabe-Prinzip und Mitwirkung des Kunden
Die eingerichteten Abläufe erstellen Entwürfe. Der Kunde prüft jeden Entwurf und entscheidet selbst, ob und in welcher Form er versendet, veröffentlicht oder verwendet wird. Für Inhalte, die der Kunde freigibt, ist er selbst verantwortlich.
Der Kunde stellt die nötigen Informationen bereit (zum Beispiel Preise, Regeln, Beispieltexte), schließt die Verträge mit den Anbietern der KI-Werkzeuge und weiterer Programme selbst ab und trägt deren Kosten. Zugangsdaten gibt der Kunde selbst ein; Feierabendpilot meldet sich nicht mit Zugangsdaten des Kunden an, es sei denn, beide vereinbaren das ausdrücklich in Textform.
5. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Soweit Feierabendpilot bei der Einrichtung oder Begleitung Zugriff auf personenbezogene Daten erhält, für die der Kunde verantwortlich ist (zum Beispiel Gäste- oder Kundendaten), schließen die Parteien vorher einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Das Bordbuch des Betriebs enthält keine Kunden- oder Gästedaten.
6. Vergütung und Zahlung
Es gelten die Festpreise aus dem angenommenen Angebot. Einmalige Module werden nach ihrer Fertigstellung berechnet, die Begleitung monatlich im Voraus. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar.
7. Begleitung: Laufzeit und Kündigung
Die Begleitung läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende in Textform gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Begleitung umfasst die Erreichbarkeit per Telefon und Mail sowie Anpassungen im Umfang von bis zu einer Stunde je Kalendermonat; nicht genutzte Zeit verfällt. Darüber hinausgehende Änderungen bietet Feierabendpilot vorher zum Festpreis an.
8. Rechte an den Ergebnissen
Das Bordbuch und die für den Kunden eingerichteten Abläufe darf der Kunde nach vollständiger Zahlung zeitlich und räumlich unbeschränkt für seinen Betrieb nutzen, ändern und weitergeben – auch ohne Feierabendpilot und mit anderen KI-Anbietern. Feierabendpilot behält das Recht, seine allgemeinen Methoden, Vorlagen und Erfahrungen weiter zu verwenden, ohne Daten oder Geschäftsgeheimnisse des Kunden offenzulegen.
9. Vertraulichkeit
Beide Seiten behandeln alle nicht öffentlichen Informationen, die sie im Rahmen der Zusammenarbeit erhalten, vertraulich. Eine Nennung des Kunden als Referenz erfolgt nur mit dessen ausdrücklicher Zustimmung.
10. Haftung
Feierabendpilot haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Feierabendpilot nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf; die Haftung ist dann auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Für Verfügbarkeit, Ergebnisse und Änderungen der KI-Werkzeuge und Programme Dritter, die der Kunde nutzt, haftet Feierabendpilot nicht. KI-Werkzeuge können fehlerhafte Entwürfe erzeugen; deshalb prüft der Kunde jeden Entwurf vor der Verwendung (Ziffer 4).
11. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz von Feierabendpilot. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.